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Unsere Ärztegemeinschaft im Zentrum von Zürich ist eine komplementär-medizinisch ausgerichtete Praxis, die für sorgfältige und qualifizierte ärztliche Anwendung der Klassischen Chinesischen Medizin steht. Viel Raum erhält die Diagnose, das Gespräch mit Ihnen und die holistische Wahrnehmung, um Sie in Ihrer besonderen Situation zu erfassen und Ihre Beschwerden als Teil Ihrer Gesamtpersönlichkeit wahrzunehmen. Unsere therapeutischen Methoden sind die chinesische Arzneitherapie und die Akupunktur, die wir an unsere westlichen Bedürfnisse anpassen und als Komplement, als Ergänzung, zur westlichen Medizin einsetzen.
Wir sind spezialisiert auf die Anwendung der Klassischen Chinesischen Medizin (CCM Classical Chinese Medicine), die auf den klassischen Texten und traditionellen Parametern der daoistischen Wissenschaft gründet und so zum eigentlichen Wesen der chinesischen Medizin führt. Ausschlaggebend ist das individual-spezifische Konzept, in dem die individualisierte Diagnose und die entsprechende Behandlung mit dem flexiblen Einsatz von Rezepturen im Vordergrund steht. Fertigarzneien kommen nur ausnahmsweise zum Einsatz.
Bei der Akupunktur – der äusseren Therapie – wird der blockierte Energiefluss mit feinen Nadeln moduliert. Im Körper existiert ein Wegesystem zur Verteilung energetischer Prozesse. Die Akupunkturpunkte erlauben einen Zugang und eine Einflussnahme auf dieses energetische Fliesssystem. Ziel dieser Therapie ist, das Qi in seinem Wegesystem zu erreichen und mit der Nadel zu modulieren. So sind Blockaden zu lösen, der Qi-Fluss zu kräftigen oder ein krankhaftes Qi auszuleiten. Die Wirksamkeit der Akupunktur lässt sich in Abhängigkeit von der Tagesszeit noch steigern und optimieren: Mehr dazu unter Chronomedizin
Deshalb gibt es im Krankenversicherungsgesetz (KVG) eine Limitatio der Akupunktur- und der TCM-Behandlungen auf je 180 Minuten pro Halbjahr. Als Ärzte sind wir – genauso wie der gesetzlichen Krankenversicherer – verpflichtet, uns an die Gesetzgebung des TARMED-Tarifes zu halten.
Die über die gesetzliche Limitierung hinausgehenden Kosten der komplementär-medizinischen Leistungen werden in den meisten Fällen von privaten Zusatzversicherer übernommen. Sie können die Rechnung, die das KVG-Mass überschreitet, ihrem Privatversicherer (Zusatzversicherung für Komplementärmedizin) zur Kostenbeteiligung oder Kostenübernahme vorlegen.
In unserer Praxis erbringen wir Leistungen der Schulmedizin und – als Schwergewicht der Tätigkeit – Leistungen der Komplementärmedizin. Die Leistungen der Schulmedizin können grundsätzlich unter dem Regime des KVG erbracht werden, die Leistungen der Komplementärmedizin im beschränkten Rahmen der KVG-Leistungsverordnung. Diese Pflichtleistungen werden vom KVG-Versicherer nur im Rahmen des Wirtschaftlichkeitsgrundsatzes übernommen.
Sprechzeiten nach Voranmeldung
Akupunktur Ärztegemeinschaft Dres. med. Fischer
Minervastrasse 10 8032 Zürich
Claudine Greil
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